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Frühjahrs-Ausstellung Wasser

Liebe Kunstfreunde,

hiermit lade ich herzlich zu unserer Vernissage der Frühjahrs-Ausstellung im Stadt- und Heimatmuseum ein.

Diese findet heute in 14 Tagen statt, am Freitag, den 14. April 2023 um 17 Uhr.

 

Das Thema lautet:  WASSER

Viele, viele Künstlerinnen und Künstler aus unseren Reihen haben sich beteiligt, sh. Anhänge.

 

Gruß,

Michael Hamburger

Die Stadtverwaltung Kusel und die Fritz-Wunderlich-Gesellschaft informieren

Das Kuseler Stadt- und Heimatmuseum mit Fritz Wunderlich Zimmern hat ab sofort wieder jeden Dienstag bis Sonntag von 14 bis 17 Uhr geöffnet.

Termine können vereinbart werden:
Telefon: 06381 – 82 22
Mail: museum@kusel.de
Mail: info@fritz-wunderlich-ges.de

Um die Sicherheit von Museumsgästen sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu gewährleisten, wird in dem Stadt- und Heimatmuseum Kusel folgendes Hygienekonzept umgesetzt. Dazu gehören folgende Maßnahmen:

  • Der Einlass erfolgt nur mit Termin. Termine können während der Öffnungszeiten vor Ort oder telefonisch unter 06381 - 8222 oder per Mail museum@kusel.de vereinbart werden.
  • Im Eingangsbereich steht Desinfektionsmittel zur Verfügung. Ebenso werden im Sanitärbereich Flüssigseife, Desinfektionsmittel und Papierhandtücher bereitgestellt.
  • Nachverfolgungsbogen müssen pro Person ausgefüllt werden. Diese werden einen Monat datenschutzsicher aufbewahrt und anschließend vernichtet.
  • Im Stadt- und Heimatmuseum Kusel sind 9 Gäste gleichzeitig erlaubt. Dies entspricht den Vorgaben von 10 qm pro Person.
  • Während des gesamten Aufenthalts ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Menschen zu wahren.
  • Ein Mund-Nasen-Schutz (OP- oder FFP2-Maske) ist zwingend erforderlich.
  • An der Information –und Verkaufstheke ist ein Spuckschutz installiert.
  • Es finden keine Ausstellungseröffnungen und Museumsführungen statt.
  • Personen mit Symptomen einer Atemwegsinfektion (insbesondere Husten, Erkältungssymptomatik, Fieber) ist im Regelfall der Zutritt zu Einrichtungen zu verwehren (§ 1 Abs. 1 Satz 7 der 17. CoBeLVO).